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StVG § 2 Fahrerlaubnis und Führerschein

StVG § 2 Fahrerlaubnis und Führerschein

[ Auszug: (1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubn ... ]